KRAN UND LKW-LADEKRAN
Wo wird der Kranschein benötigt und bei welchen Kran-Varianten?
- Brückenkran
- LKW-Ladekran
- Turmdrehkran
- Portalkran
- Schwenkarmkran
- Säulenkran
- Werkstattkran
Was man über den Kranschein wissen sollte!
Gerade bei der unsachgemäßen Arbeit des Kranschein-Besitzes mit Krananlagen kommt es häufig zu schweren bis hin zu tödlichen Unfällen. Regelmäßige Schulungen können diese minimieren bis hin zu komplett beseitigen.
Leider zeigt die Erfahrung, dass viele Unternehmen ihr Bedienerpersonal unzureichend bis hin zu überhaupt nicht geschult haben. (der Kranführerschein Lehrgang wurde nicht wahrgenommen)
Unternehmen sind oftmals im Irrglauben über die Eignung bis zur Nachweispflicht (Kranschein) des Kranführers.
Hier spricht die DGUV Vorschrift 52 und § 12 der neuen Betriebssicherheitsverordnung klare Worte.
Ein Kranführerschein, respektive auch Kranschein, eine bestandene Kranführer-Ausbildung ist in Deutschland Pflicht für jeden, der einen Kran bedienen muss, der unter die Regelungen der DGUV fällt.
Zudem muss eine jährliche Unterweisung erfolgen (DGUV Vorschrift 1§ 4). Dies bedeutet, dass die Kranschein-Ausbildung zum Erwerb eines Kranführerscheines wahrgenommen werden muss!
Unsere Ausbildung umfasst folgende Schwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Wer darf Krane führen?
- Art, Aufbau und Funktion von Kranen (Krantechnik)
- Energieversorgung
- Steuereinrichtungen / Bedienelemente
- Sicht- und Funktionsprüfung vor der Aufnahme der Arbeit
- Kranbetrieb
- Lagern und Stapeln
- Beendigung der Kranarbeit
- Prüfung von Kranen
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