Altenpflegehelfer/innen (LG 1 und 2)

Ihr Einstieg in die qualifizierte Pflege

Behandlungspflege für sonstige geeignete Kräfte oder Altenpflegehelfer/innen (LG 1 und 2)

Der Kurs, eine einjährige Berufserfahrung in rechnerischer Vollzeit in der Pflege und ein dreimonatiges Praktikum in rechnerischer Vollzeit ermöglichen sonstigen geeigneten Kräften Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2. Altenpflegehelfer/innen weisen lediglich den Kurs sowie das dreimonatige Praktikum in rechnerischer Vollzeit nach – der Nachweis über die Berufserfahrung wird durch den Abschluss als Altenpflegehelfer/in ersetzt. Seit September 2022 ist ein gesondertes Anerkennungsverfahren bei den Krankenkassen nicht mehr vorgesehen – selbstverständlich muss hiervon unbenommen die sonstig geeignete Kraft sämtliche Vorgaben erfüllen, bevor sie in den Leistungsgruppen 1 und 2 eingesetzt werden kann. Dies ist auf Anfrage der Krankenkasse auch nachzuweisen.

*Die Versorgung Dekubiti bis Grad II ist derzeit noch Bestandteil des Curriculums zur theoretischen Schulung der „Altenpflegehelfer/innen“ sowie der „sonstigen geeigneten Kräfte“ gemäß § 17 des Rahmenvertrags. In der derzeit bestehenden leistungsrechtlichen Übergangsregelung ist eine Leistungserbringung durch Pflegehelfer jedoch aktuell nicht vorgesehen und daher nicht abrechenbar. Die Schulung in diesem Bereich erfolgt insofern vorsorglich für den Fall einer anderslautenden Regelung in zukünftigen Vereinbarungen

Der Kurs umfasst die rahmenvertraglich mit den Krankenkassen vereinbarten Inhalte.

  1. Blutdruckmessung
  2. Ernährung im Alter und Blutzuckermessung
  3. Medikamentengabe (Arzneimittellehre)
  4. Injektionen s.c., Richten von Injektionen
  5. Umgang mit Kompressionsstrümpfen
  6. Versorgung von Dekubiti bis Grad II*
  7. Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters, Umgang mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)
  8. Flüssigkeitsbilanzierung
  9. Verabreichung von Augentropfen
  10. Klistiere und Klysma
  11. Inhalationen
  12. Durchführung dermatologischer Bäder, Medizinische Einreibungen, Kältetherapie
  13. Hygiene
  14. Notfall
  15. Haftungsrecht

Einstieg in die qualifizierte Pflege (LG1 und 2 berechtigt) ohne weitere Voraussetzungen

Ambulante/r Pflegeassistent/in 300

Der Kurs mit insgesamt 300 Theoriestunden und drei strukturierten Praxisblöcken von jeweils vier Wochen in Ihrem Pflegedienst qualifiziert ambulante Pflegeassistent/innen für die Durchführung von Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2. Damit wird es möglich, Beschäftigte ohne Berufserfahrung in der Pflege vom ersten Arbeitsmarkt zu akquirieren und im eigenen Betrieb für die Behandlungspflege zu qualifizieren.

Die Inhalte sind exakt auf den Bedarf der häuslichen Krankenpflege ausgerichtet. Seit September 2022 ist ein gesondertes Anerkennungsverfahren bei den Krankenkassen nicht mehr vorgesehen – selbstverständlich muss hiervon unbenommen die/der ambulante/r Pflegeassistent/in sämtliche Vorgaben erfüllen, bevor er in den Leistungsgruppen 1 und 2 eingesetzt werden kann. Dies ist auf Anfrage der Krankenkasse auch nachzuweisen.

*Die Versorgung Dekubiti bis Grad II ist derzeit noch Bestandteil des Curriculums zur theoretischen Schulung der „Altenpflegehelfer/innen“ sowie der „sonstigen geeigneten Kräfte“ gemäß § 17 des Rahmenvertrags. In der derzeit bestehenden leistungsrechtlichen Übergangsregelung ist eine Leistungserbringung durch Pflegehelfer jedoch aktuell nicht vorgesehen und daher nicht abrechenbar. Die Schulung in diesem Bereich erfolgt insofern vorsorglich für den Fall einer anderslautenden Regelung in zukünftigen Vereinbarungen

Der Kurs umfasst die rahmenvertraglich mit den Krankenkassen vereinbarten Inhalte.

  1. Blutdruckmessung, Ernährung im Alter und Blutzuckermessung, Medikamentengabe (Arzneimittellehre), Injektionen s.c., Richten von Injektionen
  2. Umgang mit Kompressionsstrümpfen, Versorgung von Dekubiti bis Grad II*
  3. Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters, Umgang mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG), Klistiere und Klysma
    Flüssigkeitsbilanzierung
  4. Verabreichung von Augentropfen
  5. Inhalationen, Durchführung dermatologischer Bäder, Medizinische Einreibungen, Kältetherapie
  6. Hygiene, Notfall, Haftungsrecht
  7. Wissen erwerben: Rolle und Aufgaben, Patient/innenbeobachtung, Expertenstandards etc.
  8. Fertigkeiten ausbilden und üben: Körperpfleg,e Beziehungsgestaltung, LG 1 und 2 etc.
  9. Besser kommunizieren: Wahrnehmung, Emotionen, Sprachkompetenz etc.
  10. Kompetent handeln: bei Herzinsuffizienz, COPD, Parkinson, Diabetes, Demenz etc.

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