EUP - elektrisch unterwiesene Person

Nach DGUV Vorschrift 3 dürfen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur Elektrofachkräfte arbeiten. Stehen diese Fachkräfte nicht (in ausreichendem Maße) zur Verfügung, können die Unternehmen spezielle „elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (EUP) einsetzen.

Als EUP gilt, wer durch eine Elektrofachkraft für eine bestimmte Arbeit angelernt und eingewiesen worden ist. Die EUP muss dabei über die möglichen Gefahren sowie notwendige Schutzeinrichtungen und -Maßnahmen unterrichtet werden.

Die EUP soll in der Lage sein die möglichen Gefahren zu erkennen, welche bei unsachgemäßem Umgang mit elektrischen Anlagen und Einrichtungen entstehen können. Mit dieser Unterweisung kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nach, die in der DGUV Vorschrift 1 gefordert wird. 

Zielgruppe

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) werden als Unterstützung für die Elektrofachkraft eingesetzt. EuPs werden von der Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt.

Voraussetzungen

Für die Unterweisung zur EuP sind keine Voraussetzungen erforderlich.

Grundschulung von 1 bis 3 Tage je nach Erfahrung 
Nachschulung ca. 3x 45 min

Unsere Ausbildung umfasst folgende Schwerpunkte:

  1. Grundlagen der Elektrotechnik
  2. Arbeitssicherheit: Aufgaben, Pflichten, Verantwortung
  3. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  4. Wirkungen des elektrischen Stromes
  5. Schutz gegen gefährliche Körperströme
  6. Sicherheit gegen Gefahren des elektrischen Stromes
  7. Fehler in elektrischen Anlagen, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel beim Bedienen elektrischer Anlagen
  8. Unfallbeispiele in Wort und Bild aus dem Elektrobereich
  9. Tätigkeitsfelder elektrotechnisch unterwiesenen Personen
  10. Besondere Verhaltensregeln für elektrotechnisch unterwiesene Personen
  11. Theoretische Prüfung

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