Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen
Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, unterliegen besonderen Auflagen. Die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 2121 Teil 1 verpflichten Unternehmer, die solche Arbeitsmittel bereitstellen und benutzen lassen, sie nach jeder Montage und vor jeder Benutzung prüfen zu lassen. Dies muss durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen. Das gilt auch für Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste).
Dieser Lehrgang versetzt Sie in die Lage, vom Unternehmer als Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen benannt zu werden. Insbesondere leiten wir Sie fachkundig an, damit Sie die Arbeiten beim Auf-, Um- und Abbau sicher und zuverlässig überwachen sowie Prüfdokumente erstellen können.
- Sie können Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) sicher prüfen und bewerten.
- Den Aufbau, Umbau und Abbau von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen begleiten und beaufsichtigen Sie sachkundig.
- Rechtliche Grundlagen, Verantwortung und Haftung
- Normen, DGUV-Information 201-011
- Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121 Teil 1)
- Arten von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste)
- Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
- Arbeitssicherheit für Gerüstersteller und -Nutzer
- Informationen zur Prüfung der Stand-, Arbeits- und Betriebssicherheit von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen einschließlich Dokumentation
- Praxis anhand des digitalen Schaubilds einer Gerüstprüfung
- Schriftliche Abschlussprüfung
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