Nachschulung im sicheren mit Portal und Hallenkräne
Führer von Brücken- und Portalkranen, müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen. Nach DGUV 1 ist die Jährliche Nachschulung vorgeschriebn
Ihr Nutzen
- Wir frischen alle benötigten theoretischen und praktischen kenntnisse zum Erwerb des Befähigungsnachweises nach DGUV für führerhaus- und flurgesteuerte Brücken- und Portalkrane auf.
Zielgruppe
Alle Personen, die als Brücken- und Portalkranführer eingesetzt werden.
Vorraussetzung
- 18 Jahre
- Körperlich geeignet
- Sprachkenntnisse in Deutsch
Abschluss
Nachweis Nachschulung in allen Dokumentn ( Ausweis, SCC-Pass oder ähnlich)
Inhalte des Seminars
- Rechtsgrundlagen
- Aufgaben, Pflichten des Kranführers
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
Ansprechpartner: Safety Coaching UG, Katja Marbach-Peter, AM Schepersfeld 31 46485 Wesel Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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