Fahrerausweis Hubarbeitsbühnen
Nachschulung im sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen nach DGUV 308-008
Die durchgeführte Einweisung direkt bei Anlieferung der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Zum Bedienen muss eine Qualifikation nachgewiesen werden. Nur Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.
Ihr Nutzen
- Auffrischung der Vorgaben für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis nach DGUV 308-008
- Als Unternehmer erfüllen Sie die gesetzliche Schulungspflicht und vermeiden persönliche Haftungsrisiken im Schadenfall.
Zielgruppe
Alle Personen die Hubarbeitsbühnen bedienen.
Vorraussetzung
- !8 Jahre
- Körperlich geeignet
- Verantwortungsbewusst
Abschluss
Zertifikat und Dokumentation im Fahrausweis oder SCC-Pass
Inhalte des Seminars
- Rechtliche Grundlagen
- Übernahme und Transport
- Aufstellung/Inbetriebnahme
- Prüfung
- Unfallgeschehen
- Sicht- und Funktionsprüfung
Ansprechpartner: Safety Coaching UG, Katja Marbach-Peter, AM Schepersfeld 31 46485 Wesel Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!