Fahrerausweis Hubarbeitsbühnen
Grundschulung im sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen nach DGUV 308-008
Die durchgeführte Einweisung direkt bei Anlieferung der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Zum Bedienen muss eine Qualifikation nachgewiesen werden. Nur Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.
Ihr Nutzen
- Sie erlernen den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis.
- Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 der Sie berechtigt zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen.
- Als Unternehmer erfüllen Sie die gesetzliche Schulungspflicht und vermeiden persönliche Haftungsrisiken im Schadenfall.
Zielgruppe
Alle Personen die Hubarbeitsbühnen bedienen sollen.
Vorraussetzung
- !8 Jahre
- Körperlich geeignet
- Verantwortungsbewusst
Abschluss
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie einen Fahrausweis und Zertifikat der fachlichen Eignung.
Inhalte des Seminars
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau, Funktion verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport
- Aufstellung/Inbetriebnahme
- Arbeiten mit der Maschine
- Prüfung
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau
- Standsicheres Verfahren
- Steuerungsfunktionen
- Funktion des Notablasses
Ansprechpartner: Safety Coaching UG, Katja Marbach-Peter, AM Schepersfeld 31 46485 Wesel Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!